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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

QuantExpert
Anbieter: Maximilian Fuchs
Sihleggstrasse 23
8832 Wollerau
Schweiz
E-Mail: info@quant-expert.com

(im Folgenden „QuantExpert“)

und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“, gemeinsam auch „die Parteien“).

1.2. Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als QuantExpert ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliessen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag bedürfen der Textform, insbesondere per E-Mail. Mündliche oder telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn QuantExpert sie in Textform bestätigt.

1.5. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.

Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1. QuantExpert erbringt projektbezogene Dienstleistungen im Bereich wissenschaftlicher, methodischer, statistischer, analytischer und strukturierender Unterstützung.

2.2. Die Leistungen von QuantExpert können insbesondere umfassen:

2.2.1. Quantitative Datenanalyse
Unterstützung bei Planung, Durchführung, Auswertung und Darstellung quantitativer Analysen, insbesondere deskriptive und inferenzstatistische Verfahren, Hypothesentests, Regressionsanalysen, Mediations- und Moderationsanalysen, Varianzanalysen, Multilevel-, Panel-, Längsschnitt- und vergleichbare Analysen.

2.2.2. Qualitative Datenanalyse
Unterstützung bei qualitativen Auswertungen, insbesondere nach Mayring, Kuckartz, Grounded Theory oder vergleichbaren methodischen Ansätzen.

2.2.3. Forschungsplanung und Studiendesign
Unterstützung bei Forschungsdesign, Hypothesenentwicklung, Operationalisierung, Stichprobenplanung, Poweranalyse, Mixed-Methods-Konzeption und methodischer Strukturierung.

2.2.4. Fragebogenentwicklung, Datenerhebung und Datenaufbereitung
Unterstützung bei Entwicklung, Optimierung und Strukturierung von Fragebögen, Erhebungsinstrumenten, Variablen und Skalen sowie bei Datenerhebung, Interviewführung, Transkription, Datenbereinigung und Datenaufbereitung.

2.2.5. Ergebnisdarstellung und wissenschaftliche Textunterstützung
Unterstützung bei Aufbereitung und Darstellung von Ergebnissen, Tabellen, Grafiken, Visualisierungen, Interpretationen sowie bei Formulierungen und Textbausteinen, insbesondere für Methoden-, Ergebnis- und Diskussionsteile.

2.2.6. Software-, Syntax- und Code-Unterstützung
Erstellung, Korrektur, Anpassung und Dokumentation von Syntax, Code, Modellen und Auswertungen in Statistik- und Analyseprogrammen.

2.2.7. Qualitätssicherung und Coaching
Prüfung bereits bestehender Analysen, Robustheits- und Plausibilitätsprüfungen, Fehlerfindung sowie individuelle methodische oder statistische Beratung.

2.3. Inhalt, Umfang, Ausgestaltung, Projektstruktur, Liefergegenstände, Teilabschnitte, Meilensteine und Vergütung ergeben sich ausschliesslich aus dem individuellen Angebot von QuantExpert sowie aus ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen der Parteien.

2.4. Sämtliche Leistungen von QuantExpert dienen ausschliesslich der methodischen, analytischen, strukturellen, fachlichen und sprachlichen Unterstützung des Kunden sowie als Orientierungshilfe. QuantExpert schuldet weder eine persönliche Freigabe zur Einreichung noch eine prüfungs-, hochschul- oder institutionsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung. Die Verantwortung für jede Nutzung, Weiterverwendung, Einreichung, Erklärung und Vertretung der Leistungen liegt ausschliesslich beim Kunden.

2.5. QuantExpert schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Leistungen ein bestimmtes Ergebnis, eine bestimmte Bewertung, eine bestimmte Annahme, ein bestimmter Abschluss oder sonst ein Erfolg jedweder Art erreicht wird.

2.6. QuantExpert ist nicht verpflichtet, Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. QuantExpert ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte, insbesondere freie Mitarbeitende, Freelancer, Fachautoren, Statistiker, Analysten oder sonstige Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.

2.7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bearbeitung durch eine bestimmte Person. QuantExpert ist berechtigt, eingesetzte Bearbeiter intern auszutauschen, sofern dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Pflichten und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, QuantExpert alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dateien, Daten, Vorgaben, Freigaben und Rückmeldungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2. Soweit QuantExpert bestimmte Informationen oder Unterlagen anfordert, insbesondere Forschungsfrage, Hypothesen, Datensätze, Codebücher, Zwischenergebnisse, Formatvorgaben, Hochschulvorgaben, Fristen oder sonstige projektbezogene Anforderungen, hat der Kunde diese vollständig und fristgerecht bereitzustellen.

3.3. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter Inhalte, Daten und Unterlagen allein verantwortlich.

3.4. QuantExpert ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte, Angaben, Daten oder Unterlagen auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

3.5. Der Kunde stellt QuantExpert von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Daten oder Unterlagen gegen QuantExpert geltend gemacht werden, sofern der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

3.6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist QuantExpert für die Dauer und im Umfang der hierdurch verursachten Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

3.7. Soweit die Bearbeitung durch fehlende Informationen, Unterlagen, Freigaben, Rückmeldungen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden behindert oder unmöglich wird, ist QuantExpert berechtigt, die Bearbeitung bis zum vollständigen Eingang der erforderlichen Mitwirkungshandlungen auszusetzen.

3.8. Zusätzlicher Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder verspätet gelieferte Angaben, nachträgliche Änderungswünsche oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Kunden entsteht, kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

3.9. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Leistungen von QuantExpert nur in einer Weise zu nutzen, die mit den auf ihn anwendbaren internen, institutionellen, prüfungsbezogenen, hochschulischen oder sonstigen Regelwerken vereinbar ist.

Vertragsschluss

4.1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Informationsunterlagen, im Anfrageformular oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot von QuantExpert dar.

4.2. Anfragen des Kunden, insbesondere über das Anfrageformular, per E-Mail oder auf sonstigem schriftlichem Weg, stellen zunächst lediglich eine unverbindliche Anfrage dar.

4.3. QuantExpert erstellt auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen ein individuelles Angebot in Textform.

4.4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn
a) der Kunde das Angebot von QuantExpert in Textform annimmt oder
b) die im Angebot vorgesehene Zahlung, Anzahlung oder erste Rate vollständig bei QuantExpert eingegangen ist.

4.5. Telefonische Besprechungen, Auskünfte oder Vorabstimmungen begründen für sich genommen keinen Vertrag und keine Leistungspflicht. Sie werden nur verbindlich, wenn QuantExpert sie in Textform bestätigt.

4.6. QuantExpert ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Projektreservierung und Teilvergütung

5.1. Die Vergütung richtet sich ausschliesslich nach dem jeweiligen Angebot von QuantExpert.

5.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Leistungserbringung ausschliesslich gegen Vorkasse.

5.3. Mit Vertragsschluss und Eingang der vereinbarten ersten Zahlung reserviert QuantExpert verbindlich interne und externe Bearbeitungskapazitäten, plant Projektressourcen ein, koordiniert den Personaleinsatz und trifft projektbezogene Dispositionen. Diese Dispositions-, Reservierungs- und Anlaufleistungen sind Bestandteil der vereinbarten Gesamtvergütung.

5.4. QuantExpert ist berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf bereits entstandene oder mit Vertragsschluss ausgelöste Dispositions-, Reservierungs-, Planungs-, Prüfungs-, Koordinations- und Anlaufleistungen sowie auf bereits begonnene Projektabschnitte zu verrechnen.

5.5. Werden Teilzahlungen, Raten, Arbeitspakete oder Meilensteine vereinbart, stellt jeder Projektabschnitt einen gesondert kalkulierten Teil der Gesamtleistung dar. Die darauf entfallende Teilvergütung wird mit Beginn des jeweiligen Projektabschnitts, spätestens jedoch mit Bereitstellung der betreffenden Teilleistung oder mit Anforderung der nächstfolgenden Rate, verdient und fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

5.6. QuantExpert ist berechtigt, mit der Bearbeitung eines weiteren Projektabschnitts erst nach vollständigem Eingang der hierfür vorgesehenen Zahlung zu beginnen.

5.7. Wünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder zusätzlichen Aufwand verursachen, sind gesondert zu vergüten, sofern dies vorab abgestimmt wurde.

Beendigung durch den Kunden, Stornierung, Rücktritt und Rückerstattungen

6.1. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, besteht nach Vertragsschluss kein ordentliches Rücktritts-, Storno- oder Rückgaberecht des Kunden.

6.2. Eine Kündigung, Stornierung, Nichtweiterverfolgung des Projekts oder sonstige Beendigung durch den Kunden nach Vertragsschluss berührt die bereits entstandenen, ausgelösten, verdienten oder fällig gewordenen Vergütungsansprüche von QuantExpert nicht.

6.3. Bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn
a) der Kunde den Auftrag nach Vertragsschluss nicht weiterverfolgt,
b) der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt,
c) der Kunde das Projekt einseitig beendet oder aussetzt, oder
d) QuantExpert bereits Kapazitäten reserviert, Dispositionen getroffen, Projektabschnitte begonnen, vorbereitet, geplant oder intern bzw. extern gebunden hat.

6.4. Bei in Projektabschnitte, Meilensteine oder Raten aufgeteilten Aufträgen verbleiben bereits geleistete Zahlungen mindestens in dem Umfang bei QuantExpert, in dem sie auf reservierte, disponierte, begonnene, vorbereitete, freigegebene oder bereits abgenommene Projektabschnitte entfallen.

6.5. Bereits begonnene oder für den Kunden verbindlich disponierte Projektabschnitte sind auch dann vollständig zu vergüten, wenn der Kunde den Auftrag vor deren Fertigstellung beendet oder nicht weiterführt.

6.6. QuantExpert ist bei kundenveranlasster Beendigung des Vertrags nicht verpflichtet, noch nicht begonnene Projektabschnitte auszuführen.

Lieferfristen, Leistungsbeginn und Verzug

7.1. Liefer- und Bearbeitungsfristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

7.2. Jede Liefer- oder Bearbeitungsfrist beginnt frühestens, wenn kumulativ
a) der Vertrag zustande gekommen ist,
b) die vereinbarte Zahlung, Anzahlung oder erste Rate vollständig eingegangen ist,
c) sämtliche von QuantExpert angeforderten Informationen, Unterlagen, Daten und Vorgaben vollständig vorliegen und
d) alle vom Kunden erforderlichen Freigaben, Rückmeldungen oder Entscheidungen rechtzeitig erteilt wurden.

7.3. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich als „verbindlicher Fixtermin“ bezeichnet, sind sämtliche genannten Liefer- und Bearbeitungsdaten lediglich unverbindliche, voraussichtliche Richttermine.

7.4. Vereinbarte Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Bearbeitung durch Umstände aus der Sphäre des Kunden oder durch sonstige von QuantExpert nicht zu vertretende Umstände beeinträchtigt ist, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauf- und Reorganisationszeit.

7.5. Dies gilt insbesondere bei verspäteter oder unvollständiger Übermittlung von Unterlagen oder Daten, verspäteten Rückmeldungen, verspäteten Freigaben, Änderungswünschen, zusätzlichen Anforderungen, technischen Störungen, System- oder Cloud-Ausfällen, Krankheit, Ausfall eingesetzter Bearbeiter, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.

7.6. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Anpassung sämtlicher betroffener Fristen und Termine.

7.7. Ist kein ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin vereinbarter Termin betroffen, begründet eine Verzögerung um wenige Tage grundsätzlich keinen Verzug, soweit QuantExpert die Leistung weiterhin innerhalb eines angemessenen Zeitraums erbringen kann.

7.8. Gerät QuantExpert mit einem ausdrücklich schriftlich vereinbarten verbindlichen Fixtermin in Verzug, hat der Kunde QuantExpert zunächst in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, soweit eine Nachfrist rechtlich zulässig und nach den Umständen nicht entbehrlich ist.

7.9. Vor Ablauf einer ordnungsgemäss gesetzten Nachfrist stehen dem Kunden keine weitergehenden Rechte wegen Verzugs zu, soweit gesetzlich zulässig.

7.10. QuantExpert haftet für Verzögerungen nur nach Massgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

Lieferung, Teilleistungen

8.1. Die Lieferung der Leistungen erfolgt grundsätzlich ausschliesslich in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, Downloadlink oder über sonstige digitale Übermittlungswege.

8.2. QuantExpert ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder zwischen den Parteien entsprechend vereinbart wurde.

8.3. QuantExpert ist berechtigt, die Herausgabe weiterer Teilleistungen oder des Endergebnisses bis zum vollständigen Eingang fälliger Zahlungen zurückzuhalten.

Feedback, Leistungsänderungen, Nachbesserung und Abnahme

9.1. Feedback-, Korrektur- oder Nachbesserungswünsche des Kunden sind grundsätzlich möglich und im vereinbarten Preis enthalten, soweit sie für QuantExpert zumutbar sind, innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bleiben und der ursprünglichen Auftragsvereinbarung nicht widersprechen.

9.2. Wünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, inhaltlich neue Anforderungen betreffen oder einen signifikanten Mehraufwand verursachen, gelten als Leistungsänderung. Solche Leistungsänderungen bedürfen einer gesonderten Abstimmung und sind zusätzlich zu vergüten.

9.3. QuantExpert ist berechtigt, Nachbesserungs- oder Änderungswünsche abzulehnen, wenn diese unzumutbar sind, den ursprünglichen Vertragsgegenstand wesentlich verändern oder nur mit unverhältnismässigem oder erheblichem Mehraufwand umsetzbar wären.

9.4. Ist der Auftrag in Projektabschnitte, Meilensteine, Raten oder Teilleistungen untergliedert, gilt mit Zahlung der jeweils nächsten Rate, mit Anforderung der Bearbeitung des nächsten Projektabschnitts, mit Nutzung oder Weiterverwendung der übermittelten Teilleistung oder mit ausdrücklicher Freigabe die zuvor erbrachte Teilleistung als genehmigt und abgenommen.

9.5. Rügt der Kunde eine übermittelte Teilleistung nicht unverzüglich in Textform unter Benennung konkreter wesentlicher Abweichungen, gilt die betreffende Teilleistung ebenfalls als genehmigt.

9.6. Nach erfolgter Teilabnahme oder Abnahme sind rückwirkende Änderungen an bereits genehmigten Leistungen nur gegen gesonderte Vergütung des entstehenden Mehraufwands möglich.

Nutzungsrechte

10.1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von QuantExpert überlassenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke.

10.2. Der Kunde ist berechtigt, die überlassenen Arbeitsergebnisse, insbesondere Tabellen, Grafiken, Visualisierungen, Syntax, Codes, Formulierungen, Textbausteine und sonstige Ausarbeitungen, im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts zu verwenden, zu bearbeiten und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen.

10.3. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte oder eine weitergehende kommerzielle Verwertung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von QuantExpert in Textform.

Vertraulichkeit und Umgang mit Daten

11.1. QuantExpert behandelt die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Informationen, Unterlagen, Daten und Inhalte vertraulich.

11.2. Eine Offenlegung gegenüber unbeteiligten Dritten erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe an zur Vertragserfüllung eingesetzte und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtete freie Mitarbeitende, Freelancer, Fachkräfte, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen, soweit dies für die Bearbeitung des Auftrags erforderlich ist.

11.3. QuantExpert ist berechtigt, die vom Kunden übermittelten Daten und Unterlagen in dem Umfang zu verarbeiten, zu speichern, intern weiterzugeben und technisch zu übermitteln, wie dies für die Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Qualitätssicherung und interne Organisation erforderlich ist.

11.4. Der Kunde entscheidet selbst, welche Daten und Unterlagen er QuantExpert übermittelt. Soweit erforderlich oder zweckmässig, kann QuantExpert Daten im Rahmen der Bearbeitung anonymisieren oder pseudonymisieren.

11.5. Die Parteien verpflichten sich, über die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

Einsatz von Dritten

12.1. QuantExpert ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch freie Mitarbeitende, Freelancer, Fachautoren, Statistiker, Analysten, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen.

12.2. QuantExpert allein entscheidet über Auswahl, Einsatz, Austausch und Koordination der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen.

Haftung

13.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Nutzungsausfälle, Datenverluste, Reputationsschäden und sonstige Vermögensfolgeschäden ausgeschlossen.

13.2. QuantExpert haftet nicht für Verzögerungen, Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Leistungserbringung, die auf verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden oder auf sonstigen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von QuantExpert beruhen.

13.3. QuantExpert haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten, Informationen, Unterlagen oder Vorgaben.

13.4. Soweit die Haftung von QuantExpert ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer Organe, Mitarbeitenden, eingesetzten freien Mitarbeitenden, Freelancer, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Ablehnungsrecht, Aussetzung und ausserordentliche Beendigung durch QuantExpert

14.1. QuantExpert ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn sie fachlich, zeitlich, organisatorisch, wirtschaftlich oder aus sonstigen Gründen nicht sinnvoll oder vertretbar bearbeitet werden können.

14.2. QuantExpert ist berechtigt, die Bearbeitung eines Auftrags auszusetzen, wenn
a) erforderliche Unterlagen, Informationen, Daten, Freigaben oder Rückmeldungen fehlen,
b) fällige Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen,
c) der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen in unzulässiger Weise verwenden will, oder
d) sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung vorübergehend unzumutbar machen.

14.3. QuantExpert ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ausserordentlich zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.

14.4. Im Fall der Aussetzung, Kündigung oder des Rücktritts durch QuantExpert aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen oder auf einem Missbrauchsverdacht beruhen, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Bereits entstandene oder ausgelöste Vergütungsansprüche von QuantExpert bleiben unberührt.

Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.